Einbruch-und Diebstahlversicherung Vergleich

Die Einbruch-Diebstahlversicherung deckt Schäden, die durch den Diebstahl von versicherten Sachen entstanden sind, sofern ein Einbruch, Raub oder Vandalismus zu Grunde liegt.

diebstahlversicherungTrickdiebstähle oder „einfache Diebstähle“ sind bei der Einbruch-Diebstahlversicherung in der Regel nicht mitversichert. „Einfach“ bedeutet, dass der Dieb keine Gewalt ausüben musste beziehungsweise keine Hindernisse überwinden musste, um fremdes Eigentum in seinen Besitz zu bringen.

Ein Beispiel für einen einfachen Diebstahl wäre das Entwenden der Handtausche in einem belebten Touristenzentrum. Hier greift die Reisegepäckversicherung und ersetzt den Diebstahlschaden. Die Reisegepäckversicherung gilt auch am Heimatort beispielsweise für das Gepäck im Fahrzeug.

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Welche Hausversicherungen es neben der Diebstahlversicherung noch gibt

Die Elektronikversicherung beinhaltet ebenfalls den einfachen Diebstahl. Wenn beispielsweise das Notebook während der Mittagspause im nicht abgeschlossenen Büro verbleibt und entwendet wird, tritt die Elektronikversicherung ein. Einige Gesellschaften offerieren zudem ganz spezielle Versicherungen, beispielsweise für Handys, PDAs, Notebooks und Smartphones. Neben Sturzschäden und Schäden durch unsachgemäße Behandlung sind auch der Diebstahl aus dem Fahrzeug und der einfache Diebstahl in vielen Fällen mitversichert.

Zudem gibt es noch Hundediebstahlversicherungen, Pferdediebstahlversicherungen und Fahrraddiebstahlversicherungen.
Fahrräder können Gegenstand der Haushaltsversicherung sein. Allerdings ist der Versicherungsschutz hier nur gewährleistet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Einige Versicherungsbedingungen verlangen, dass das Fahrrad über Nacht (22 Uhr – 6 Uhr) in einem verschlossenen Raum aufbewahrt wird, der nicht für jedermann zugänglich ist. Daher wird seit geraumer Zeit eine Diebstahlversicherung für Fahrräder offeriert.

Was die Versicherungsprämie bei der Einbruchdiebstahl- und Hausratversicherung ausmacht

Die Versicherungsprämie richtet sich unter anderem nach dem Preis des Fahrrades und kann dementsprechend auch sehr hoch sein. Meist wird zudem ein Selbstbehalt vereinbart. Ein abgeschlossener Raum ist hier normalerweise keine Bedingung, jedoch muss das Fahrrad an einem festen Gegenstand mittels eines zugelassenen Schlosses fixiert werden.